Prostitution gehört zu den ältesten und zugleich kontroversesten Formen des sexuellen und wirtschaftlichen Austauschs. Auch in Deutschland hat sie eine lange Geschichte, die von staatlicher Kontrolle, gesellschaftlicher Ausgrenzung, moralischen Vorstellungen, gesundheitspolitischen Maßnahmen und unterschiedlichen rechtlichen Regelungen geprägt ist.
Die heutige rechtliche Situation ist das Ergebnis einer langen Entwicklung. Prostitution war in Deutschland keineswegs immer in gleicher Weise geregelt. Je nach Epoche wurde sie geduldet, kontrolliert, kriminalisiert oder zunehmend als selbstbestimmte Erwerbstätigkeit betrachtet.
Eine besondere Bedeutung hatten dabei die großen Städte. Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln, München und zahlreiche Hafen- und Industriestädte entwickelten eigene Prostitutionsmilieus. Hafenstädte waren aufgrund des internationalen Schiffsverkehrs und der großen Zahl männlicher Arbeitskräfte besonders wichtige Standorte. In Großstädten entstanden dagegen feste Straßen-, Bordell- und Vergnügungsviertel.
Die Geschichte der Prostitution ist deshalb zugleich eine Geschichte der deutschen Städte, der Arbeitswelt, der Migration, der Sexualmoral und des staatlichen Umgangs mit der privaten Lebensführung.
Prostitution im Deutschen Kaiserreich
Mit der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts veränderten sich auch die Bedingungen, unter denen Prostitution ausgeübt wurde. Millionen Menschen zogen vom Land in die Städte. Gleichzeitig entstanden neue Arbeitswelten und soziale Milieus.
In den schnell wachsenden Großstädten entwickelte sich eine Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen. Berlin wurde zu einem der bedeutendsten Zentren des europäischen Nachtlebens und der Prostitution. Auch Hamburg und andere Hafenstädte verfügten über große Prostitutionsmilieus.
Der Staat versuchte dabei nicht grundsätzlich, Prostitution vollständig zu beseitigen. Vielmehr wurde sie häufig kontrolliert und räumlich begrenzt. Prostituierte konnten polizeilich überwacht werden und mussten sich teilweise regelmäßigen gesundheitlichen Untersuchungen unterziehen.
Hinter diesen Regelungen stand vor allem die Sorge vor Geschlechtskrankheiten. Gleichzeitig spielte die bürgerliche Sexualmoral eine erhebliche Rolle. Männer, die sexuelle Dienstleistungen nachfragten, wurden gesellschaftlich häufig anders bewertet als Frauen, die diese Dienstleistungen anboten.
Damit entstand ein bis heute bekanntes Muster: Der Staat versuchte, die Prostitution sichtbar zu kontrollieren, während die gesellschaftliche Nachfrage gleichzeitig bestehen blieb.
Die Jahrhundertwende und das Berliner Prostitutionsmilieu
Um 1900 hatte Berlin ein ausgeprägtes Nacht- und Vergnügungsleben. Neben etablierten Bordellen existierten zahlreiche Formen informeller Prostitution. Frauen konnten beispielsweise in Tanzlokalen, Gaststätten oder anderen Vergnügungsstätten Kunden kennenlernen.
Die Grenzen zwischen Unterhaltung, Begleitung und Prostitution waren teilweise fließend. Nicht jede Frau, die in einem Nachtlokal arbeitete oder Männer begleitete, war Prostituierte. Dennoch bildeten diese Orte wichtige Bestandteile des damaligen sexuellen und gesellschaftlichen Milieus.
Auch die Presse beschäftigte sich intensiv mit Prostitution. Gleichzeitig entwickelte sich eine moralische Debatte darüber, ob die staatliche Regulierung tatsächlich zum Schutz der Gesellschaft beitrug oder ob sie die betroffenen Frauen lediglich stärker kontrollierte.
Die Diskussion über Prostitution war damit bereits vor mehr als hundert Jahren von einem grundlegenden Spannungsverhältnis geprägt: Sollte der Staat Prostitution verbieten oder sollte er sie regulieren?
Der Erste Weltkrieg und seine Folgen
Der Erste Weltkrieg veränderte die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich. Millionen Männer waren als Soldaten eingesetzt. Gleichzeitig entstanden in den Städten und in der Nähe militärischer Einrichtungen besondere Prostitutionsmilieus.
Das Militär hatte ein erhebliches Interesse daran, die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten unter Soldaten zu begrenzen. Dadurch wurde Prostitution erneut zu einem gesundheitspolitischen und militärischen Thema.
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs verschärften sich die gesellschaftlichen Veränderungen. Das Deutsche Kaiserreich war zusammengebrochen und die Weimarer Republik entstand.
Prostitution in der Weimarer Republik
Die Weimarer Republik brachte erhebliche gesellschaftliche Veränderungen mit sich. Frauen erhielten politische Rechte, traditionelle Moralvorstellungen wurden teilweise infrage gestellt und insbesondere Berlin entwickelte sich zu einem internationalen Zentrum von Kultur, Unterhaltung und Nachtleben.
Prostitution blieb jedoch gesellschaftlich umstritten. Die 1920er-Jahre wurden später häufig als besonders freizügige Epoche dargestellt. Diese Darstellung ist allerdings verkürzt. Auch in der Weimarer Republik waren Prostituierte mit sozialer Ausgrenzung, wirtschaftlicher Unsicherheit und staatlicher Kontrolle konfrontiert.
Berlin entwickelte sich zu einer Stadt mit einem großen Spektrum sexueller und kommerzieller Angebote. Neben Bordellen gab es Straßenprostitution, Bars, Tanzlokale und sogenannte Animierbetriebe.
Gleichzeitig wurde die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten weitergeführt. Prostitution wurde somit weiterhin als gesundheitliches und ordnungspolitisches Problem betrachtet.
Prostitution während des Nationalsozialismus
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 änderte sich der Umgang mit Prostitution grundlegend. Der nationalsozialistische Staat unterwarf Sexualität und Familienleben einer umfassenden politischen und rassistischen Ideologie.
Prostituierte wurden zunehmend polizeilich kontrolliert und kriminalisiert. Menschen, die nach nationalsozialistischer Definition als „asozial“ galten, konnten verfolgt, inhaftiert und in Konzentrationslager deportiert werden.
Gleichzeitig existierte Prostitution unter dem NS-Regime weiter. Dies zeigt einen weiteren historischen Widerspruch: Obwohl die nationalsozialistische Ideologie bestimmte Formen sexuellen Verhaltens verurteilte, wurden sexuelle Dienstleistungen unter staatlicher Kontrolle auch für militärische und politische Zwecke genutzt.
Während des Zweiten Weltkriegs entstanden beispielsweise sogenannte Wehrmachtsbordelle. Daneben existierten Bordelle in Konzentrationslagern, in denen weibliche Häftlinge zur sexuellen Ausbeutung gezwungen wurden.
Diese Formen dürfen nicht mit freiwilliger Prostitution gleichgesetzt werden. Es handelte sich bei den Zwangsmaßnahmen des NS-Regimes um schwere Formen staatlicher Gewalt und sexueller Ausbeutung.
Die Geschichte der Prostitution im Nationalsozialismus zeigt deshalb besonders deutlich, dass staatliche Regulierung nicht automatisch Schutz bedeutet. Ein Staat kann Prostitution gleichzeitig verbieten, kontrollieren und selbst Formen sexueller Ausbeutung organisieren.
Prostitution nach 1945
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs musste Deutschland politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich neu aufgebaut werden. Auch der Umgang mit Prostitution veränderte sich.
Deutschland wurde in verschiedene Besatzungszonen aufgeteilt. 1949 entstanden schließlich die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik mit unterschiedlichen politischen und rechtlichen Systemen.
Damit entwickelten sich auch zwei unterschiedliche Modelle des staatlichen Umgangs mit Prostitution.
In der Bundesrepublik blieb Prostitution grundsätzlich bestehen und wurde unterschiedlich reguliert. In der DDR wurde sie dagegen stärker mit dem sozialistischen Gesellschaftsbild und dem Konzept des „asozialen Verhaltens“ verbunden.
Die DDR entwickelte deshalb einen deutlich repressiveren Ansatz. Prostitution wurde ab 1968 über § 249 des Strafgesetzbuches als Teil des sogenannten „asozialen Verhaltens“ strafrechtlich verfolgt.
Die Geschichte der Prostitution in Deutschland muss deshalb für die Zeit von 1949 bis 1990 getrennt betrachtet werden.
Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik war Prostitution nicht generell verboten. Allerdings war die rechtliche Stellung von Prostituierten lange Zeit problematisch.
Ein wesentlicher Punkt war die sogenannte Sittenwidrigkeit. Bis zum Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes konnten Ansprüche auf die Bezahlung sexueller Dienstleistungen rechtlich nicht in gleicher Weise durchgesetzt werden wie gewöhnliche zivilrechtliche Forderungen.
Damit befand sich Prostitution in einer rechtlichen Grauzone. Die Tätigkeit selbst war nicht generell verboten, gleichzeitig wurde der daraus entstehende Vertrag nicht vollständig wie ein gewöhnlicher Dienstleistungsvertrag behandelt.
Diese Situation wurde zunehmend kritisiert. Befürworter einer Reform argumentierten, dass die rechtliche Ausgrenzung Prostituierte gerade nicht schütze, sondern ihre wirtschaftliche und soziale Position schwäche.
Das Prostitutionsgesetz von 2002
Ein entscheidender Wendepunkt war das Prostitutionsgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat.
Das Gesetz sollte die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten verbessern. Vereinbarte sexuelle Dienstleistungen konnten nun eine rechtswirksame Forderung auf Entgelt begründen. Prostituierte erhielten außerdem grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses auszuüben.
Das Gesetz stellte gleichzeitig klar, dass Arbeitgeber keine Weisungen hinsichtlich des „Ob, der Art oder des Ausmaßes“ sexueller Dienstleistungen erteilen dürfen. Damit sollte das persönliche sexuelle Selbstbestimmungsrecht geschützt werden.
Das Prostitutionsgesetz stellte somit einen grundlegenden Wechsel dar. Der Staat betrachtete Prostituierte nicht mehr ausschließlich als Personen, deren Tätigkeit gesellschaftlich oder moralisch kontrolliert werden musste. Stattdessen wurde versucht, ihre rechtliche Position als Erwerbstätige zu verbessern.
Die Reform bedeutete jedoch nicht, dass alle Probleme gelöst waren.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und sexuelle Ausbeutung blieben strafbar. Das Prostitutionsgesetz legalisierte daher nicht jede Form sexueller Dienstleistungen, sondern regelte insbesondere die Rechtsbeziehungen bei freiwilliger Prostitution.
Die Debatte nach 2002
Nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes entwickelte sich eine kontroverse gesellschaftliche Diskussion.
Befürworter sahen in der rechtlichen Anerkennung eine Möglichkeit, die Situation von Prostituierten zu verbessern. Durch rechtswirksame Verträge und die Möglichkeit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollten bestehende Benachteiligungen reduziert werden.
Kritiker argumentierten dagegen, dass die Liberalisierung nicht automatisch zu besseren Arbeitsbedingungen führe. Sie verwiesen insbesondere auf Menschenhandel, Gewalt, Abhängigkeiten und die wirtschaftliche Situation besonders verletzlicher Personen.
Auch die Frage nach der tatsächlichen Größe des Prostitutionssektors war schwierig zu beantworten. Vor Einführung der modernen statistischen Erfassung existierten keine belastbaren bundesweiten Zahlen.
Diese Problematik besteht teilweise bis heute. Das Bundesministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine vollständige Statistik darüber gibt, wie viele Menschen insgesamt in Deutschland in der Prostitution tätig sind. Es liegen vielmehr behördliche Zahlen für angemeldete Personen sowie Schätzungen vor.
Prostitution nach der deutschen Wiedervereinigung
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 entstand ein einheitlicher Rechtsraum. Die zuvor unterschiedlichen Entwicklungen in Bundesrepublik und DDR wurden zusammengeführt.
In den 1990er-Jahren veränderte sich der deutsche Prostitutionsmarkt erheblich. Die Öffnung der Grenzen, die europäische Integration und die zunehmende internationale Mobilität führten zu neuen Formen des Prostitutionsgewerbes.
Deutschland entwickelte sich zu einem bedeutenden europäischen Markt für sexuelle Dienstleistungen. Neben traditionellen Bordellen entstanden Saunaclubs, Laufhäuser, Terminwohnungen, Escortangebote und andere Geschäftsmodelle.
Gleichzeitig nahm die internationale Dimension zu. Frauen und Männer aus verschiedenen europäischen Staaten und aus Drittstaaten kamen nach Deutschland, um in unterschiedlichen Bereichen des Dienstleistungssektors zu arbeiten.
Diese Entwicklung führte zu einer stärkeren Diskussion über Menschenhandel und Zwangsprostitution. Dabei ist eine klare Unterscheidung notwendig: Migration und freiwillige Prostitution sind nicht automatisch Menschenhandel. Menschenhandel und Zwangsprostitution setzen zusätzliche Merkmale wie Zwang, Ausbeutung oder andere unzulässige Einflussnahme voraus.
Die Entstehung eines modernen Prostitutionsgewerbes
Seit den 1990er-Jahren entwickelte sich ein zunehmend professionelles Prostitutionsgewerbe. In größeren Städten entstanden große Bordellbetriebe und andere gewerbliche Einrichtungen.
Gleichzeitig nahm die Zahl unterschiedlicher Formen sexueller Dienstleistungen zu. Neben stationären Bordellen entwickelte sich Escortprostitution, bei der Kontakte über Agenturen oder später zunehmend über das Internet vermittelt wurden.
Das Internet veränderte die Branche grundlegend. Während Kunden früher vor allem über Zeitungsanzeigen, Telefonkontakte oder persönliche Empfehlungen Informationen erhielten, konnten Anbieter später eigene Webseiten und Onlineplattformen nutzen.
Damit wurde die räumliche Bindung der Prostitution teilweise reduziert. Ein Prostitutionskontakt musste nicht mehr zwangsläufig über ein klassisches Bordell oder eine Straßenprostitutionszone erfolgen.
Das Prostituiertenschutzgesetz von 2017
Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz, kurz ProstSchG, in Kraft. Es stellte einen weiteren wichtigen Wendepunkt in der deutschen Prostitutionspolitik dar.
Das Gesetz verfolgt zwei zentrale Ziele: Einerseits sollen die Rechte und der Schutz von Menschen in der Prostitution gestärkt werden. Andererseits sollen Menschenhandel, Gewalt, Ausbeutung und andere problematische Erscheinungsformen bekämpft werden.
Eine wesentliche Neuerung war die Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte. Außerdem müssen Prostituierte regelmäßig eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Auch für Betreiber von Prostitutionsstätten wurden neue Anforderungen eingeführt. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Dabei werden unter anderem persönliche Zuverlässigkeit und Mindestanforderungen an die Betriebsbedingungen geprüft.
Damit wurde die bisherige Rechtslage erheblich erweitert. Das Prostitutionsgewerbe wurde nicht verboten, sondern stärker reguliert.
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
Ein zentraler Grundsatz des deutschen Prostitutionsrechts ist die sexuelle Selbstbestimmung.
Eine Person darf nicht dazu gezwungen werden, eine sexuelle Dienstleistung zu erbringen. Auch ein Betreiber darf einer Prostituierten nicht vorschreiben, mit welchem Kunden oder auf welche Weise eine sexuelle Dienstleistung erbracht werden muss.
Das eingeschränkte Weisungsrecht ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Prostituierte können Kunden ablehnen und sexuelle Handlungen verweigern oder abbrechen.
Dieser Punkt ist besonders wichtig, weil die rechtliche Anerkennung der Prostitution nicht bedeutet, dass ein Kunde einen Anspruch auf eine bestimmte sexuelle Handlung erzwingen kann.
Die Bezahlung einer sexuellen Dienstleistung bedeutet daher nicht, dass die betroffene Person ihre Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper verliert.
Menschenhandel und Zwangsprostitution
Eine der wichtigsten Herausforderungen der deutschen Prostitutionspolitik ist die Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Freiwillige Prostitution durch Erwachsene ist rechtlich etwas anderes als sexuelle Ausbeutung. Menschenhandel und Zwangsprostitution sind strafbare Handlungen.
Das Prostitutionsrecht muss deshalb zwei unterschiedliche Problembereiche gleichzeitig berücksichtigen. Einerseits müssen Personen, die freiwillig in der Prostitution arbeiten, ihre Rechte wahrnehmen können. Andererseits müssen Menschen geschützt werden, die durch Gewalt, Drohung, Täuschung oder andere Formen der Ausbeutung in die Prostitution gebracht oder darin gehalten werden.
Die staatliche Herausforderung besteht deshalb darin, Schutzmaßnahmen so auszugestalten, dass sie tatsächliche Ausbeutung bekämpfen, ohne automatisch jede Prostituierte als Opfer oder jede freiwillige Tätigkeit als Zwang zu betrachten.
Prostitution und Gesundheit
Gesundheitspolitik spielte bereits im 19. Jahrhundert eine wichtige Rolle bei der Regulierung der Prostitution. Auch heute gehört gesundheitlicher Schutz zu den gesetzlichen Regelungen.
Das Prostituiertenschutzgesetz sieht eine regelmäßige gesundheitliche Beratung vor. Ziel ist unter anderem, Informationen über Krankheitsverhütung, Schwangerschaft, Empfängnisregelung und gesundheitliche Risiken bereitzustellen.
Die Beratung ist dabei nicht als allgemeine medizinische Zwangsuntersuchung konzipiert. Sie soll vielmehr den Zugang zu Informationen und gesundheitlichen Unterstützungsangeboten verbessern.
Zusätzlich bestehen gesetzliche Vorgaben zur Verwendung von Kondomen. Auch Kunden sind von bestimmten Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes betroffen.
Wie viele Menschen arbeiten in der Prostitution?
Eine exakte Gesamtzahl aller Prostituierten in Deutschland kann nicht seriös angegeben werden.
Das Bundesministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass keine vollständige Statistik über die Gesamtzahl der in der Prostitution tätigen Menschen existiert. Seit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes werden jedoch behördliche Daten über angemeldete Prostituierte und genehmigte Prostitutionsgewerbe erhoben.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es Ende 2023 rund 30.636 angemeldete Prostituierte und 2.312 gültige Erlaubnisse für Prostitutionsgewerbe. Diese Zahlen dürfen jedoch nicht mit der tatsächlichen Gesamtzahl aller Personen gleichgesetzt werden, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen anbieten.
Gerade bei historischen Vergleichen ist daher Vorsicht geboten. Eine Zahl aus einer behördlichen Anmeldung kann nicht ohne Weiteres mit Schätzungen aus früheren Jahrzehnten verglichen werden.
Die Situation heute
Heute ist freiwillige Prostitution durch Erwachsene in Deutschland grundsätzlich legal. Gleichzeitig unterliegt sie einem umfangreichen rechtlichen Rahmen.
Das aktuelle System kombiniert Elemente der Legalisierung mit Regulierung und Schutzmaßnahmen. Prostituierte müssen ihre Tätigkeit grundsätzlich anmelden und gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Betreiber von Prostitutionsgewerben benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis.
Gleichzeitig bleibt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht erhalten. Eine Prostituierte kann eine vereinbarte sexuelle Handlung ablehnen oder abbrechen. Ein Betreiber darf keine entsprechenden Weisungen erteilen.
Der deutsche Ansatz unterscheidet sich damit sowohl von einem vollständigen Verbot als auch von einem vollständig unregulierten Markt.
Gesellschaftliche Diskussion
Die gesellschaftliche Diskussion über Prostitution ist bis heute stark polarisiert.
Die eine Seite betrachtet Prostitution als eine Form selbstbestimmter Erwerbsarbeit und fordert möglichst gute Arbeitsbedingungen, rechtliche Anerkennung und Schutz vor Diskriminierung.
Die andere Seite sieht Prostitution grundsätzlich kritisch und argumentiert, dass wirtschaftliche Not, soziale Ungleichheit, Geschlechterverhältnisse und internationale Abhängigkeiten die tatsächliche Freiwilligkeit beeinflussen können.
Beide Perspektiven müssen bei einer seriösen Betrachtung berücksichtigt werden. Es wäre historisch und gesellschaftlich falsch, sämtliche Prostituierten ausschließlich als Opfer zu betrachten. Ebenso falsch wäre es, sämtliche Formen der Prostitution als vollständig frei von Zwang, Gewalt oder Ausbeutung darzustellen.
Die Realität ist differenziert. Zwischen vollständig selbstbestimmter Tätigkeit und eindeutiger Zwangsprostitution existieren zahlreiche unterschiedliche Lebenssituationen.
Prostitution und die deutsche Rechtsgeschichte
Die deutsche Rechtsgeschichte zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung.
Im 19. Jahrhundert standen polizeiliche Kontrolle und gesundheitliche Überwachung im Vordergrund. Während der Weimarer Republik existierte ein großes und teilweise sichtbares Prostitutionsmilieu. Während des Nationalsozialismus wurden Prostituierte verstärkt verfolgt und zugleich wurden Formen sexueller Ausbeutung durch den Staat selbst organisiert.
In der DDR wurde Prostitution kriminalisiert und mit „asozialem Verhalten“ verbunden. In der Bundesrepublik blieb sie grundsätzlich zulässig, war aber lange rechtlich benachteiligt.
Mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 wurde die rechtliche Stellung der Prostituierten deutlich verbessert. Das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 ergänzte diese Regelungen um ein umfangreicheres Schutz- und Regulierungssystem.
Damit lässt sich die Entwicklung vereinfacht als Weg von der polizeilichen Kontrolle über die rechtliche Duldung hin zu einer Kombination aus Legalität, Regulierung und Schutz beschreiben.
Fazit
Prostitution in Deutschland besitzt eine lange und wechselvolle Geschichte. Sie war niemals ausschließlich ein rechtliches Problem, sondern immer auch ein gesellschaftliches, wirtschaftliches und politisches Thema.
Vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und den Nationalsozialismus bis zur Bundesrepublik und DDR änderte sich der staatliche Umgang mehrfach. Besonders deutlich wird dabei, dass ein vollständiges Verbot die Prostitution nicht automatisch beseitigt. Vielmehr kann sie dadurch in weniger kontrollierbare Bereiche verdrängt werden.
Die Geschichte des Nationalsozialismus zeigt zudem, dass staatliche Kontrolle nicht automatisch Schutz bedeutet. Im Gegenteil: Der NS-Staat verfolgte bestimmte Prostituierte und setzte gleichzeitig selbst Formen sexueller Ausbeutung ein.
Nach 1945 entwickelten sich in West- und Ostdeutschland unterschiedliche Systeme. Während die Bundesrepublik Prostitution grundsätzlich zuließ, kriminalisierte die DDR sie zunehmend als Teil des sogenannten „asozialen Verhaltens“.
Mit der Wiedervereinigung entstand schließlich ein einheitliches deutsches Rechtssystem. Der entscheidende moderne Wendepunkt war das Prostitutionsgesetz von 2002. Es stärkte die rechtliche Stellung von Prostituierten und machte vereinbarte sexuelle Dienstleistungen grundsätzlich zu rechtswirksamen Forderungen.
Seit 2017 ergänzt das Prostituiertenschutzgesetz diese Regelungen durch Anmeldepflichten, gesundheitliche Beratung, Anforderungen an Prostitutionsgewerbe und weitere Schutzvorschriften.
Deutschland verfolgt damit heute einen regulierten Ansatz: Freiwillige Prostitution durch Erwachsene ist grundsätzlich legal, gleichzeitig werden Gewerbe und Tätigkeit staatlich kontrolliert. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Ausbeutung bleiben strafbar.
Die Geschichte zeigt jedoch auch, dass die rechtliche Regelung allein nicht alle Probleme lösen kann. Entscheidend sind daneben soziale Absicherung, Zugang zu Beratung, Schutz vor Gewalt, wirksame Strafverfolgung bei Ausbeutung und die tatsächliche Möglichkeit, die eigene Tätigkeit selbstbestimmt auszuüben oder sie zu verlassen.
Prostitution in Deutschland ist daher weder ausschließlich eine Frage von Moral noch ausschließlich eine Frage des Strafrechts. Sie ist ein komplexes gesellschaftliches Phänomen, das sich über mehr als ein Jahrhundert hinweg immer wieder an politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen angepasst hat.