Nordisches Modell für Prostitution


Der Begriff Nordisches Modell (auch als Gleichstellungsmodell bezeichnet) bezeichnet eine Form des Verbots von Prostitution und hat keinen Bezug zum Nordischen Modell im Bereich der Sozialpolitik. Es handelt sich um eine „asymmetrische Kriminalisierung“, d. h., dass die Person, welche sexuelle Dienstleistungen anbietet, dafür nicht bestraft wird.

Das bekannteste Element des Nordischen Modells ist die Kriminalisierung der Kunden von Prostituierten durch das Sexkaufverbot. Die Kriminalisierung der Kunden wurde erstmals 1999 in Schweden eingeführt, weshalb lange von einem schwedischen Modell die Rede war.

Das Nordische Modell wird kontrovers diskutiert. Erfolg und Auswirkungen des Modells werden von politischen Parteien, Menschenrechtsorganisationen und Prostituierten selbst unterschiedlich beurteilt.

Konzept und Verbreitung des Nordischen Modells


Die konkrete Gestaltung des Verbotes unterscheidet sich stark zwischen den skandinavischen Ländern, die es eingeführt haben (Norwegen und Schweden), und Wissenschaftler haben betont, dass der Begriff „Nordisches Modell“ daher eher einen Überbegriff unterschiedlicher Ansätze zum Erreichen des gleichen Ziels darstellt. Das Europäische Parlament verabschiedete 2014 eine nicht-bindende Resolution zugunsten des Nordischen Modells und empfahl den Mitgliedsstaaten, u. a. die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen zu kriminalisieren. Im Jahr 2023 bekräftige das Parlament diese Haltung und verabschiedete erneut einen Aufruf, der die Mitgliedsstaaten dazu auffordert, „sicherzustellen, dass es unter Strafe gestellt wird, von einer Person eine sexuelle Handlung gegen Entgelt, das Versprechen eines Entgelts, die Gewährung eines geldwerten Vorteils oder das Versprechen eines solchen Vorteils zu verlangen, anzunehmen oder zu erhalten“ sowie weitere dem Nordischen Modell entsprechende Massnahmen zur Prävention und Ausstiegshilfe für Frauen in der Prostitution umzusetzen. zu.

Aufbau und Konzept


Der Modellcharakter des Nordischen Modells entspringt aus der Kombination strafrechtlicher und sozialpolitischer Massnahmen, wobei die Kriminalisierung von Kunden, also der einvernehmlichen entgeltlichen Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen (Sexkaufverbot), als unentbehrliches Kernstück gilt. Unterstützer des Modells zeichnen es als Vier-Säulen-Modell, das jedoch an vielen Stellen unpräzise ist, insbesondere hinsichtlich der Nachteile, welche die Deregulierung mit sich bringt.

  1. Umfassende Kriminalisierung auch einvernehmlicher Prostitution, darunter insbesondere: Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Dienstleistungen (in den Debatten auch Sexkaufverbot genannt), Vermietung von Arbeits- und Wohnräumen an Prostituierte, Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen, gemeinsames Arbeiten von Prostituierten,
  2. Nicht-Bestrafung des Anbietens sexueller Dienstleistungen,
  3. Angebote zum Ausstieg aus der Prostitution, unter der Bedingung, dass die Sexarbeit sofort eingestellt wird,
  4. Aufklärungs- und Bildungsmassnahmen in der Bevölkerung gegen Prostitution


Insgesamt versucht das Modell, Prostitution weitgehend einzudämmen, indem es die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen zu reduzieren versucht.

Verbreitung


In chronologischer Reihenfolge haben folgende Länder das Nordische Modell in verschiedenen Varianten eingeführt:



Folgende Länder haben das Modell bisher nach einer parlamentarischen Debatte abgelehnt:



Geschichte und Umsetzung


Das Modell wurde 1999 in Schweden entwickelt und im Zuge eines Gesetzespakets gegen Gewalt an Frauen eingeführt (Kvinnofrid-Gesetz). Diesem Beispiel folgten 2009 Norwegen (Sexkjøpsloven – Sex-Käufer-Gesetz) und Island. Umfragen zufolge befürworteten dort 70 % der Bevölkerung die Kriminalisierung der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen. Kanada führte 2014 als Teil des Protection of Communities and Exploited Persons Act (Beschluss zum Schutz von Gemeinden und ausgebeuteten Personen) ein Sexkaufverbot ein. In Nordirland trat eine ähnliche Regelung 2015 in Kraft. Frankreich folgte 2016. In Irland wurde die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen 2017 als Teil des Sexual Offenses act (Gesetz zu Sexualstraftaten) kriminalisiert. In Israel gibt es seit 2018 ein Sexkaufverbot.

Schweden


Bereits 1999 führte Schweden als erstes Land das Nordische Modell zum Sexkaufverbot ein. 2008 berief die schwedische Regierung ein Komitee ein, das die Wirkung des Modells zwischen 1999 und 2008 evaluieren sollte. Diesem Komitee stand Anna Skarhed, ehemalige Richterin des obersten Gerichtshofes, vor. Es kam zum Ergebnis, dass ein Rückgang der Strassenprostitution um 50 % auf die Einführung des Sexkaufverbots zurückführbar sei. Im Vergleich der Städte Oslo, Kopenhagen und Stockholm zeigte sich, dass während 1999 die Strassenprostitution in allen drei Städten einen vergleichbaren Umfang hatte, er sich in Stockholm 2008 auf etwa 30 % des Umfangs in den beiden anderen Städten reduziert hatte. Laut dem Bericht hätten zum damaligen Zeitpunkt keine Informationen vorgelegen, die darauf hindeuten, dass frühere Strassen-Prostituierte nach dem Sexkaufverbot vermehrt in der In-Haus-Prostitution tätig sind. Der Erfolg des Sexkaufverbots in Schweden zeigt sich generell an der geringeren Anzahl von Sexkäufern verglichen vor allem mit dem Sexkauf-liberalen Dänemark. Der Regierungsbericht bestätigte die eigene Vorgehensweise und stellte erwartungsgemäss fest, dass Frauen, die sich weiterhin prostituierten, das Sexkaufverbot kritisch sahen, Aussteigerinnen dagegen positiv. Der Bericht betonte auch, dass die negativen Folgen des Gesetzes für Sexarbeitende aus der Perspektive der Prostitutionsbekämpfung positiv zu betrachten sind.

Weitere Ergebnisse legte das Komitee für Frauenrechte und Gleichstellung der Europäischen Union 2013 vor. Demnach sei die Anzahl von Prostituierten in Dänemark trotz der kleineren Gesamtbevölkerung ungefähr zehnmal so hoch wie in Schweden. Das Komitee führte auch einen Wandel in der öffentlichen Meinung auf das neue Gesetz zurück. So hätten sich 1995 noch 45 % der Frauen und 30 % der Männer dafür ausgesprochen, die Inanspruchnahme von Sexdienstleistungen zu kriminalisieren. Demgegenüber hätten sich 2008 rund 79 % der Frauen und 60 % der Männer dafür ausgesprochen. Unter Verweis auf Angaben schwedischer Polizeibehörden stellte das Komitee ferner fest, dass das neue Gesetz vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung abschrecke.

Auswirkung des Sexkaufverbots auf sich weiterhin prostituierende sowie auf ausstiegswillige Frauen:



In einer Studie der schwedischen Gleichstellungsbehörde aus dem Jahr 2021 wurde zwar eine Abnahme der Strassenprostitution, jedoch auch eine Zunahme der Prostitutionsangebote über Escort- und Sugardatingwebseiten festgestellt. Auch die Anzahl der Kinder in der Prostitution habe sich erhöht. Einer Erhebung der schwedischen Gesundheitsbehörde aus dem Jahr 2017 zufolge hatten trotz der Einführung des Nordischen Models 10 % der Männer und 0,5 % der Frauen mindestens einmal sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt in Anspruch genommen und 1,5 % aller Frauen sowie 1 % aller Männer für sexuelle Handlungen Geld erhalten.

Norwegen


Zehn Jahre nach Schweden führte Norwegen 2009 als zweites Land Gesetzesänderungen ein, die den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe stellten.

Fünf Jahre nach der Einführung des Nordischen Modells in Norwegen ergab eine Studie, dass es dort Prostitution und Menschenhandel dämpfe. Schätzungsweise habe sich die Strassenprostitution seit Einführung des Gesetzes um 45–60 % reduziert. Ausserdem habe sich die Kundenzusammensetzung von Prostituierten verändert: Junge Männer und Männer gehobener sozialer Herkunft nahmen seltener, Ausländer anteilig hingegen öfter Sexdienstleistungen in Anspruch. Umfragen zufolge neigten vor allem junge Männer stärker dazu, Prostitution abzulehnen.

Der Evaluationsbericht der norwegischen Regierung von 2014 sieht keine Erhöhung von Gewalt gegen Prostituierte nach Einführung des Sexkaufverbots. Allerdings zeigen sich bei solchen Prostituierten, die über keine Aufenthaltserlaubnis verfügen, oder diese aufgrund ihrer Tätigkeit zu verlieren fürchten sowie bei Beteiligten, die ihre Wohnung zur Prostitutionsausübung nutzen, oder vermieten, eine höhere Hemmschwelle, erlittene Gewalt anzuzeigen.

Island


Zeitgleich mit der Einführung in Norwegen wurde das Nordische Modell 2009 in Island etabliert. Nach Angaben der dortigen Polizei im Jahr 2017 habe das Gesetz sein Ziel nur bedingt erfüllt. In den 18 Monaten bis zur Veröffentlichung des Berichts sei es zu einer „Explosion“ der Prostitution gekommen. Dabei stamme die Mehrzahl der Prostituierten aus Osteuropa, den baltischen Staaten und Südamerika, die nach Angaben der Polizei Opfer organisierter Kriminalität und Menschenhandel seien. Auf diesem Wege sei Island zu einem beliebten Ziel von Sextouristen geworden.

Für diese Entwicklung werden mehrere Faktoren benannt. Insbesondere Opfer des Menschenhandels hätten nicht mit der Polizei kooperiert und daher nicht gegen die Täter ausgesagt. Ausserdem habe Island an touristischer Bedeutung gewonnen, was zu einer erhöhten Nachfrage nach Sexdienstleistungen führen könne. Ein weiterer wichtiger Faktor sei die Zugehörigkeit Islands zum Schengenraum, sodass fehlende Grenzkontrollen auch den Menschenhandel aus ärmeren EU-Staaten nach Island begünstigten. Insbesondere sei bei einem dreimonatigen Aufenthalt kein Visum und keine behördliche Registrierung nötig. Einzelne Autoren werfen der Justiz vor, Prozesse wegen der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen und dort nur relativ geringe Geldstrafen zu verhängen, was nicht genügend abschrecke.

Von der für die Bekämpfung von Menschenhandel zuständigen US-Behörde Office to Monitor and Combat Trafficking in Persons wurde Island im Jahre 2017 von einem Tier 1 (erfüllt alle Minimum-Standards) zu einem Tier 2 (erfüllt nicht alle Minimum-Standards) herabgestuft.

Frankreich


Das entsprechende Gesetz wurde von ca. 70 nationalen NGOs vorbereitet und 2019 in Zurückweisung der Klage weiterer NGOs vom französischen Verfassungsgericht bestätigt, welches damit bestätigte, dass Prostitution Gewalt gegenüber Frauen sei. Das Gericht liess damit auch nicht die Argumentation des „Syndikats der Sexarbeit“ STRASS gelten, dass ein Sexkauf-Verbot weiterhin tätige Prostituierte grossen Gefahren aussetzen würde. Allerdings droht ihnen bei Vorliegen eines Verstosses gegen die Aufenthaltsbestimmungen zeitnah die Abschiebung. Zwischen 2016 und 2020 wurden 5000 Sexkäufer gerichtlich belangt. Eine von CAP-International veröffentlichte Befragung der Bevölkerung durch das Meinungsforschungsinstitut IPSOS ergab 78 % Zustimmung zum Gesetz.

Die Unterstützung Ausstiegswilliger beinhaltet eine dreimal erneuerbare sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung, Unterstützung bei Umschulung, Wohnungsbeschaffung, Bildung und eine monatliche Hilfe von 330 € für maximal drei Jahre. Für Letztere wird allerdings von unterschiedlichen Seiten eine deutliche Erhöhung gefordert. Insgesamt wird das Sexkaufverbot erwartungsgemäss von Abolitionisten auf der einen und Prostitutionsunterstützern auf der anderen Seite sehr unterschiedlich bewertet. Generell werden jedoch die anhaltenden Anlaufschwierigkeiten des Gesetzes vor allem in Form noch mangelnder Sensibilisierung der befassten Behörden kritisiert.

Die staatliche Hilfe zur Überwindung dieser Probleme ist einer der wichtigen Bestandteile des Gesetzes gegen die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen und ihr Ausbau Befürwortern des Modells zufolge dringend erforderlich.

Einem Bericht des französischen Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2021 zufolge arbeiteten trotz der Einführung des Nordischen Modells in Frankreich zwischen 7.000 und 10.000 Minderjährige in der Prostitution. Hierbei handele es sich hauptsächlich um Mädchen aus sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten, die von Zuhältern oft gezielt über das Internet in die Prostitution gelockt würden. Die Anzahl minderjähriger Prostituierter sei dem Bericht zufolge seit Einführung des Nordischen Modells im Jahr 2016 um 340 % angestiegen.

Im August 2023 nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen das nordische Modell in Frankreich zur Entscheidung an.

Irland


In Irland wurde die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen 2017 als Teil des Sexual Offenses act (Gesetz zu Sexualstraftaten) kriminalisiert. Gemäss einer vom Irischen Justizministerium finanzierten Studie der Universität Limerick aus dem Jahr 2022 setzt die Einführung des Nordischen Modells die Prostituierten der Gefahr der Willkür und Misshandlung durch die Strafverfolgungsbehörden aus. So hätten 20 % der Prostituierten in der Studie berichtet, dass sie von Polizeibeamten sexuell ausgebeutet worden seien. Die Betreiber einer App, mit der Prostituierte gegen sie begangene Straftaten melden können, berichteten, dass sich die Anzahl der gemeldeten Straftaten nach der Kriminalisierung um 90 % erhöht habe.

Vereinigte Staaten von Amerika


Im Juni 2023 hob der Bundesstaat Maine das Verbot für den Verkauf von Sex auf, behielt aber die Strafen für den Kauf von Sex bei.

Situation in Deutschland


Bis zum Jahr 2002 galt Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland als sittenwidrig. Ein Lohn für sexuelle Dienstleistungen konnte nicht rechtmässig verlangt oder eingeklagt werden. Bordelle operierten in einer rechtlichen Grauzone, wurden jedoch vielfach von den Behörden geduldet. Für Prostituierte waren die Einnahmen aus der Prostitution steuerfrei. Seit der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 verfolgt Deutschland eine liberale Prostitutionspolitik. Sowohl das Angebot als auch die Nachfrage sexueller Dienstleistungen ist in Deutschland legal und reguliert. Bordelle können mit staatlicher Zulassung eröffnet werden und Prostituierte selbständig oder als Angestellte sexuelle Dienstleistungen anbieten. Einnahmen aus der Prostitution sind seitdem steuerpflichtig.

Allerdings machen sich Kunden von Zwangsprostituierten seit dem 15. Oktober 2016 nach § 232a Abs. 6 StGB strafbar, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Seit der am 10. November 2016 in Kraft getretenen Sexualstrafrechtsreform kommt auch eine Bestrafung nach § 177 StGB wegen sexuellen Übergriffs bzw. Vergewaltigung in Betracht. Seit 1. Oktober 2021 macht sich der Kunde schon dann strafbar, wenn er leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um eine Zwangsprostituierte handelt. Seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft.

Laut einer im Juni 2023 vorgestellten Studie soll die Stellung der Bordellbetreiber, der Sexindustrie und der Freier gestärkt worden sein.

Positionierungen in der Politik


In einem Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 16. November 2020 steht: „Ein Sexkaufverbot lehnen wir derzeit ab.“ Innerhalb der Landesverbände der SPD gibt es unterschiedliche Positionen. So beschloss am 12. Oktober 2019 die SPD Baden-Württemberg auf ihrem Landesparteitag in Heidenheim, sich für ein Sexkaufverbot nach nordischem Vorbild einzusetzen. Der SPD-Landesverband Schleswig-Holstein lehnt das Nordische Modell hingegen ab. Die Frauenorganisation der SPD fordert die Einführung des nordischen Modells.

In einem Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion vom Februar 2021 werden repressive Massnahmen gefordert, die u. a. auch ein Sexkaufverbot einschliessen können. So sollte die „Freierstrafbarkeit“ von Kunden, die wissentlich und willentlich die Dienstleistungen von Betroffenen von Menschenhandel in Anspruch nehmen, verschärft werden (vgl. oben), Kontrollen sollen vor allem der Überprüfung des ggf. kriminellen Umfeldes dienen, Programme für Prävention und Ausstiegshilfen (im Besonderen für Schwangere) sollen aufgebaut werden. In dem Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heisst es: „Wir werden das Monitoring auswerten und, falls die Regelungen nicht zum gewünschten Schutz von Prostituierten geführt haben, weitere Massnahmen vorschlagen und auch ein Sexkaufverbot in Betracht ziehen.“ Im November 2023 forderten Vertreter der CDU Deutschlands sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Einführung eines Sexkaufverbots in Anlehnung an das Nordische Modell. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär sagte zur Begründung in einem Zeitungsinterview, die „Menschenwürde“ der Prostituierten liesse sich „nur mit einem Systemwechsel“ schützen. Man könne Frauen in der Prostitution nicht retten, sondern müsse sie vor der Prostitution retten. Der Landesverband CDU NRW lehnt die Einführung eines Sexkaufverbots hingegen ab.

Zuletzt hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag für das Nordische Modell beim Bundesparteitag 2021 abgelehnt. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulle Schauws, spricht sich gegen das Nordische Modell der Freierbestrafung aus. Prostitution würde dann in der Illegalität stattfinden, „ohne Möglichkeit für die Prostituierten, Schutz zu bekommen“.

Die FDP lehnt das nordische Modell ab. „Eine effektive Verbesserung der Zustände braucht nicht mehr Verbotsgesetze“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Bauer.

Innerhalb der Linken setzt sich die Arbeitsgruppe Linke für eine Welt ohne Prostitution für die Einführung des nordischen Modells ein. Die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Cornelia Möhring (Die Linke) lehnt das Nordische Modell hingegen ab. Sie kritisierte die Strategien der Verfechter des Nordischen Modells und die Angriffe gegen Sexarbeitende. Auch die Linke.queer kritisiert das nordische Modell.

Die Piratenpartei fordert Selbstbestimmung auch im Sexgewerbe und lehnt das Nordische Modell ab. Volt Deutschland spricht sich ebenfalls gegen eine Kriminalisierung der Nachfrage nach Prostitution aus. Die ÖDP nahm das Sexkaufverbot nach Nordischem Modell 2013 in ihr Programm auf.

Eine prominente Verfechterin des Prostitutionsverbotes nach dem Nordischen Modell ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier. Sie gründete zusammen mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Frank Heinrich (CDU) 2019 einen Parlamentskreis für ein Sexkaufverbot. Ziel des Parlamentskreises ist die strategische Vorbereitung der Einführung des Verbotes auch in Deutschland. Vereinzelt sprachen sich dann auch Landtagsabgeordnete, insbesondere aus Baden-Württemberg, für die Einführung des Nordischen Modells aus.

Juristische Sichtweise in Deutschland


Renommierte deutsche Juristen haben sich in der öffentlichen Debatte sowohl für als auch gegen das Nordische Modell positioniert.

Der ehemalige Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof Ulrich Rommelfanger hält die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland, in der Prostitution legal in Anspruch genommen werden kann, für potenziell verfassungswidrig. Der Staat habe eine Schutzverpflichtung und müsse die „andauernden Rechtsverletzungen“ gegenüber den Prostituierten beenden. Es sei „befremdlich“, dass der Staat bei der Prostitution eine freiwillige Tätigkeit annehme, wohingegen Forschungsarbeiten gezeigt hätten, dass 90 % der Prostituierten die Tätigkeit nicht freiwillig ausüben würden.

Thomas Fischer, ehemaliger vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshof, geht hingegen von einer weitgehenden Freiwilligkeit der Prostitutionsausübung aus. In einem in der Zeit 2015 erschienen Beitrag kommentiert er die Entscheidung von Amnesty International zur Legalisierung von Prostitution und kritisiert die in der öffentlichen Debatte in Deutschland häufig geäusserte Einschätzung, dass Prostitution zumeist Zwangsprostitution sei. Er kommt zu dem Schluss, dass die meisten Prostituierten nicht juristisch belastbar dazu gezwungen würden, sondern dass es sich bei Prostituierten häufig um wirtschaftlich benachteiligte Frauen handelt, die diese Tätigkeit aufgrund von finanziellen Nöten ausüben. Bekämpft werden müsse daher Armut und mangelnde wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten und nicht die Prostitution an sich. Das nordische Modell hält Fischer für kontraproduktiv und bezeichnet es als „durch und durch polizeistaatliches Modell“, das zur „Entrechtung von Prostituierten“ führe.

Im Dezember 2023 sprach sich der deutsche Justizminister Marco Buschmann gegen eine Kriminalisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen aus. Entscheidend sei, dass die Ausübung von Zwang auf die Prostituierten in jeglicher Form unterbunden werden müsste, wofür es im deutschen Strafrecht bereits entsprechende Instrumente gebe. Diese müssten konsequent angewendet werden.

Meinungsumfragen


In einer Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA-Consulere im Jahr 2023 sprachen sich 21 % der Befragten für die Einführung des Nordischen Modells generell und 16 % für eine Kriminalisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen aus.

Debatte


Unterstützer des Modells


Vor allem Organisationen, die sich für das nordische Modell einsetzen, sowie die Regierungen der Staaten, die bisher ein Sexkaufverbot eingeführt haben, bewerten dieses meist als Erfolg.

In einer von Farley et al. durchgeführten Umfrage unter Prostituierten gaben 89 % der Befragten an die Prostitution verlassen zu wollen. Der Wissenschaftler Max Waltman der Universität Stockholm kommt zu dem Ergebnis, die Einführung des Sexkaufverbots in Schweden habe zu einem deutlichen Rückgang der Prostitution geführt. Belege, dass sich Prostitution von der Strasse auf Wohnungsprostitution verschoben habe, gebe es nicht. Auch die deutsche Aktivistin und Ex-Prostituierte Huschke Mau befürwortete 2022 das Nordische Modell.

Auf Initiative der britischen Europa-Abgeordneten Mary Honeyball sprach das EU-Parlament am 26. Februar 2014 eine „nicht bindende Entschliessung“ aus: Alle Mitgliedsstaaten der EU sollen in Zukunft die Prostitution in ihren Ländern verbieten, bei Zuwiderhandlungen sollen die Freier bestraft werden, nicht die Sexarbeiterinnen selbst. Die nicht bindende Resolution wurde mit 343 Stimmen angenommen, 139 Abgeordnete stimmten dagegen, 105 enthielten sich. Am 14. September 2023 forderte das EU-Parlament mit 234 zu 175 Stimmen bei 122 Enthaltungen die Mitgliedsstaaten auf, den Kauf von Sex unter Strafe zu stellen, wobei die Verwendung des Begriffs „Nordisches Modell“ abgelehnt wurde.

Befürworter des Verbots verweisen oft auf eine Studie, welche gezeigt hätte, dass die Legalisierung von Prostitution den Menschenhandel befördert. Allerdings betonen die Autoren selber, dass die Studie nicht als Argument für ein Prostitutionsverbot herangezogen werden soll. In der Pressemitteilung zur entsprechenden Studie wird betont, dass die Vorteile einer Legalisierung überwiegen, da dadurch die Arbeitsbedingungen verbessert und reguliert werden können: „However, such a line of argumentation overlooks potential benefits that the legalisation of prostitution might have on those employed in the industry. Working conditions could be substantially improved for prostitutes – at least those legally employed – if prostitution is legalised.“ Einer der Autoren, Axel Dreher, betonte ebenfalls: „Anders sieht das bei der Betrachtung der Rohdaten oder Fallstudien zu einzelnen Ländern aus. Hier sind die Ergebnisse mit äusserster Vorsicht zu geniessen. ‚Beweisen‘ lässt sich mit den vorhandenen Daten hier gar nichts. Das gilt auch für die in unserem Artikel enthaltenen Fallbeispiele über Deutschland, Schweden und Dänemark.“

Kritik am Modell


Verschlechterung der Arbeitsbedingungen


Die Resolution des EU-Parlaments, die Mitgliedstaaten dazu aufrief, das Nordische Modell anzunehmen, wurde insbesondere durch ICRSE, das europäische Netzwerk von Sexworker-Organisationen, kritisiert. Die NSWP (The Global Network of Sex Work Projects) zeigt auf, dass sich die Situation von Sexarbeitern in Ländern wie Schweden durch das Nordische Modell stark verschlechtern. Zum selben Ergebnis kommt eine im Jahr 2019 von der Regierung Nordirlands in Auftrag gegebene Studie der zufolge die Einführung der Kriminalisierung der Kunden und damit verbundene Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu einer wesentlichen Verschlechterung der psychischen Gesundheit der Prostituierten geführt hat.

Strafverfolgung und Polizeigewalt


Der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zufolge seien Prostituierte auch mehr und mehr gezwungen, alleinständig und ohne das Wissen anderer zu arbeiten. Ein Gesetzesentwurf in Spanien sehe zum Beispiel Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren für diejenigen vor, die Zimmer oder Unterkünfte für Prostituierte bereitstellen. Dies gelte auch wenn Prostituierte selbst Wohnungen anmieten und Zimmer an andere Prostituierte vermieten, um zur höheren Sicherheit gemeinsam zu arbeiten. Ein Vermieter, der Kenntnis davon erhält, dass seine Wohnung für Prostitution genutzt wird, muss der Mieterin umgehend kündigen. Ausserdem verweist Human Rights Watch auf Berichte denen zufolge Hilfsorganisationen und Menschenrechtsaktivisten, die sich für Prostituierte einsetzen, durch das Nordische Modell in Gefahr geraten, der Unterstützung oder Förderung von Prostitution beschuldigt zu werden. Einer Irischen Studie zufolge erhöhte die Einführung des Nordischen Modells für Prostituierte die Gefahr von Übergriffen durch Polizeibeamte.

Gefahr für Leib und Leben


Human Rights Watch zufolge ergab eine französische Studie, dass die Einführung von Kaufverboten die Prostituierten dazu zwingt, ihre Dienstleistungen in abgelegenen und gefährlicheren Gegenden anzubieten. Dadurch erhöhe sich die Gefahr von sexuellen Übergriffen und Misshandlung, was für eine auffällige Häufung von Morden an Prostituierten in Frankreich seit der Einführung des Kaufverbots mitverantwortlich sei.

Stigmatisierung der Prostituierten


Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Cornelia Möhring, kritisiert, dass sich durch ein Verbot die soziale Situation der Prostituierten nicht verbessere und das Modell selbst einen „Generalangriff auf unsere sexuelle Selbstbestimmung“ darstelle. Bezahlte Sexualität sei nicht grundsätzlich mit Gewalt gleichzusetzen. Auch seien durch die Illegalisierung die Opfer von Menschenhandel weniger sichtbar und damit auch weniger geschützt.

Allgemeine Kritik


Kritisiert wird weiterhin der Ansatz, Menschenhandel durch eine allgemeine Kriminalisierung der entgeltlichen Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen zu bekämpfen. Stattdessen werden Verbesserungen der Sozialleistungen im Sinne des sozialstaatlichen Schwedischen Modells befürwortet.

Die Auswirkungen des Nordischen Modells auf Angebot und Nachfrage von Dienstleistungen von Prostituierten ist umstritten. Eine Studie der Regierung Nordirlands ergab, dass das Prostitutionsangebot durch die Kriminalisierung der Käufer nicht wesentlich zurückgegangen sei, sondern sich sogar um 5 % erhöht habe. Auch auf die Nachfrage nach Prostitution habe sich die Einführung des Kaufverbots nicht wesentlich ausgewirkt. Die Prostitutionsanbahnung habe sich einfach von der Strasse ins Internet verlagert.

In einer von Sozialwissenschaftlern der London School of Economics and Political Science in den Nordischen Ländern Schweden, Finnland und Norwegen durchgeführten Studie sprachen sich 96 % der befragten Polizisten, Sozialarbeiter, politischen Entscheidungsträger und Prostituierten gegen eine Fortsetzung des Nordischen Modells und für eine Entkriminalisierung der Prostitution aus.

Kritik am Begriff


In der Wissenschaft ist die Bezeichnung Nordisches Modell nicht unumstritten. Die damit in Bezug genommenen Rechtsordnungen würden zwar alle die Inanspruchnahme bestimmter sexueller Dienstleistungen kriminalisieren, tatsächlich stelle sich jedoch die rechtliche Behandlung von Prostitution im Vergleich der nordischen Länder weitaus komplexer und disparater dar. In Finnland ist der Kauf sexueller Dienstleistungen noch teilweise und in Dänemark sogar sehr weitgehend legal und ähnlich wie in Deutschland staatlich reguliert. Von einem einheitlichen Regelungsansatz könne daher nicht die Rede sein.

Position unterschiedlicher Verbände und Institutionen


Befürworter des Nordischen Modells


Terre des Femmes spricht sich als Frauenrechtsorganisation ebenso wie Sisters, die Coalition against Prostitution CAP International und Solwodi für das Nordische Modell aus. Weiterhin setzen sich in Deutschland das Netzwerk „Ella“ ehemaliger sowie noch aktiver Prostituierter, und das Bündnis Nordisches Modell, für die Einführung eines Sexkaufverbots ein. Am 6. Juli 2017 beschloss das Kirchenparlament der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, ein Sexkaufverbot nach schwedischem Vorbild zu fordern. Am 3. Juli 2018 forderte die Deutsche Evangelische Allianz ein Sexkaufverbot nach dem Nordischen Modell. Auch der Katholische Deutsche Frauenbund sprach sich für eine Einführung des Modells aus.

Gegner des Nordischen Modells


Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch lehnen das Nordische Modell ab. Human Rights Watch zufolge hat die Kriminalisierung von Prostitution eine „verheerende Auswirkung“ (devastating impact) auf Personen, die mit Sexarbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Amnesty International spricht sich allgemein gegen die Kriminalisierung einvernehmlicher Sexarbeit unter Erwachsenen aus, also auch gegen die Kriminalisierung von Kunden, weil sie nicht auf Menschenhandel, sondern auf einvernehmliche sexuelle Handlungen abzielt. Ausserdem kritisiert Amnesty International, dass durch die Kriminalisierung die Prostitution lediglich verschoben würde und Prostituierte dann ungeschützt in einer rechtlichen Grauzone tätig seien. Dies führe zur Verletzung der Menschenrechte von Prostituierten. Ähnlich argumentiert die U.S.-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union, die ebenfalls zur Dekriminalisierung von sowohl Angebot als auch Nachfrage von Sexarbeit aufruft. Studien hätten gezeigt, dass sich eine Kriminalisierung auch nur der Käuferseite negativ auf die Sicherheit von Personen in der Sexarbeit, deren Arbeitsbedingungen und die Vermeidung sexuell übertragbarer Krankheiten auswirken würde. Daher sollten die Tätigkeit in sowie die Inanspruchnahme von Sexarbeit für Angebot und Nachfrage für erwachsene Personen entkriminalisiert werden.

Dachorganisationen von Prostituierten bzw. Sexarbeitenden wie der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. (BesD), der Hydra e. V., das International Committee on the Rights of Sex Workers in Europe und Global Network for Sex Worker Projects lehnen das Sexkaufverbot ab, genauso wie andere Formen der Kriminalisierung einvernehmlicher Sexarbeit unter Erwachsenen.

Der Deutsche Frauenrat, die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland und die Fachstelle gegen Frauenhandel contra e. V. Kiel haben sich im November 2019 in einer gemeinsamen Pressemitteilung explizit gegen eine Kriminalisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen positioniert. Zu den Kritikern des nordischen Modells gehören weiterhin die Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel KOOFRA e. V., und verschiedene weitere Frauenrechtsorganisationen und Selbsthilfegruppen[122] sowie der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK e. V.), eine unabhängige Berichterstattungsstelle zum Thema Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der im Jahr 2019 in einer Stellungnahme auf verschiedene Kritikpunkte am Nordischen Modell hingewiesen hat. Sinnvoller als eine Kriminalisierung der Nachfrage seien demzufolge Massnahmen wie der Ausbau eines niedrigschwelligen Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Prostituierte, eine verstärkte Finanzierung von Fachberatung, Peerberatung in der Prostitution, Aufstockung von Ausstiegsangeboten, Sensibilisierung der Jugendhilfe sowie eine strengere Durchsetzung bestehender Strafgesetze. Derartige Massnahmen seien bereits vielfach erprobt und teilweise evaluiert, während die tatsächlichen Auswirkungen einer Einführung des Nordischen Modells immer noch unklar und umstritten seien und eine detaillierte Evaluation dieses Ansatzes noch ausstehe. Im Juni 2023 veröffentlichte die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands ein Positionspapier, in dem eine Kriminalisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen abgelehnt wird. Stattdessen müssten Sexarbeit und Prostitution „entstigmatisiert und aus der Schmuddelecke geholt“ werden. Der im Nordischen Modell ebenfalls geforderten Ausbau von Ausstiegshilfen und Präventionsmassnahmen wird hingegen befürwortet.

Das Gemeinsame Programm für HIV/Aids der Vereinten Nationen spricht sich für eine Dekriminalisierung von Sexarbeit, sowohl auf der Käufer- als auch der Verkäuferseite, aus. Gesetze zur Kriminalisierung würden demzufolge die Bekämpfung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten behindern und ausserdem zu Stigmatisierung und moralischer Verurteilung von Personen beitragen, die in der Sexarbeit tätig sind. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht sich für eine Entkriminalisierung von Sexarbeit aus und verweist auf Modellstudien, denen zufolge HIV-Neuerkrankungen unter Personen, die Sexarbeit ausüben, durch eine Entkriminalisierung innerhalb von 10 Jahren um 46 % gesenkt werden könnten.

Die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen empfahl 2023 die vollständige Dekriminalisierung von Sexarbeit. Laut einem Bericht der Arbeitsgruppe habe das Nordische Modell "problematische Implikationen für Menschenrechte". Es habe sich gezeigt, dass das nordische Modell die Überwachung und Belästigung von Sexarbeiterinnen durch die Polizei verschärft und die Stigmatisierung und Diskriminierung von Sexarbeiterinnen verstärke.