Prostitution gehört zu den gesellschaftlichen Bereichen, über die in der Deutschen Demokratischen Republik offiziell möglichst wenig gesprochen wurde. Nach dem Selbstverständnis des sozialistischen Staates sollte Prostitution eigentlich keinen Platz in einer Gesellschaft haben, die sich selbst als fortschrittlich, sozial gerecht und von den Ausbeutungsverhältnissen des Kapitalismus befreit verstand. Dennoch verschwand die käufliche Sexualität keineswegs. Sie wurde lediglich aus dem öffentlichen Erscheinungsbild der DDR verdrängt und in eine schwer kontrollierbare Schattenwelt verlagert.
Die Geschichte der Prostitution in der DDR ist deshalb von einem grundlegenden Widerspruch geprägt: Einerseits wurde Prostitution staatlich bekämpft und ab 1968 ausdrücklich strafrechtlich verfolgt. Andererseits existierte sie in verschiedenen Städten und Milieus weiter. Besonders dort, wo ausländische Besucher, Seeleute, Geschäftsleute, Diplomaten oder Messegäste zusammentrafen, entstanden günstige Bedingungen für sexuelle Kontakte gegen Geld, Waren oder andere Vorteile.
Besonders deutlich zeigte sich dieser Widerspruch in Städten wie Rostock, Ost-Berlin und Leipzig. Rostock war als Hafenstadt mit internationalen Schiffsverbindungen von besonderer Bedeutung. Ost-Berlin war aufgrund seiner Funktion als Hauptstadt und seiner Kontakte zum westlichen Ausland ein wichtiger Ort für ausländische Besucher. Leipzig wiederum zog insbesondere während der Leipziger Messe zahlreiche ausländische Geschäftsleute und Delegationen an. Die historische Forschung hat deshalb gerade diese drei Städte besonders intensiv untersucht.
Die Dissertation von Steffi Brüning, die 2020 als Buch veröffentlicht wurde, gehört zu den wichtigsten wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema. Sie untersucht Prostitution in Rostock, Berlin und Leipzig zwischen 1968 und 1989 und stellt die staatliche Repression der tatsächlichen Lebenswirklichkeit gegenüber.
Die Entwicklung vor 1968
Die Geschichte der Prostitution in der DDR begann nicht erst mit der Gründung des Staates 1949. Die späteren Regelungen standen vielmehr in einer längeren deutschen Tradition staatlicher Kontrolle über Sexualität, Geschlechtskrankheiten und sogenannte „sittliche Gefährdung“.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden Prostituierte in der sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR weiterhin mit gesundheitspolitischen und ordnungspolitischen Maßnahmen konfrontiert. Die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten spielte dabei eine erhebliche Rolle. Frauen, die als prostitutionsverdächtig oder sexuell „auffällig“ galten, konnten unter staatliche Kontrolle geraten.
In den 1950er- und 1960er-Jahren entwickelte sich zunehmend die Vorstellung, Prostitution sei mit der sozialistischen Gesellschaft unvereinbar. Der Staat wollte nicht nur eine bestimmte sexuelle Praxis kontrollieren, sondern auch eine bestimmte Vorstellung von Arbeit, Familie und gesellschaftlicher Zugehörigkeit durchsetzen.
Dabei entstand ein Problem: Die Grenze zwischen tatsächlicher Prostitution und einer lediglich als „abweichend“ betrachteten sexuellen Lebensweise war teilweise fließend. Frauen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern konnten beispielsweise als sogenannte „HWG-Personen“ – Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr beziehungsweise häufig wechselnden Geschlechtspartnern – registriert und überwacht werden. Dadurch wurden nicht ausschließlich Frauen erfasst, die tatsächlich sexuelle Dienstleistungen gegen Geld anboten.
1968: Der sogenannte Asozialenparagraph
Einen entscheidenden Einschnitt stellte das Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches der DDR im Jahr 1968 dar. Der § 249 stellte die „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ unter Strafe.
In der ursprünglichen Fassung wurde ausdrücklich auch die Prostitution genannt. Wer der Prostitution nachging, konnte mit verschiedenen strafrechtlichen Maßnahmen belegt werden. Möglich waren unter anderem eine Verurteilung auf Bewährung, Haft, Arbeitserziehung oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bei bereits Vorbestraften konnte die Strafe bis zu fünf Jahre betragen. Zusätzlich konnten Aufenthaltsbeschränkungen sowie staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht angeordnet werden.
Die Konstruktion des § 249 war für die DDR besonders charakteristisch. Prostitution wurde nicht als eigenständiges Delikt gegen eine bestimmte Person behandelt, sondern als Bestandteil eines umfassenderen Konzepts des „asozialen Verhaltens“. Gemeinsam mit „Arbeitsscheu“ und anderen Formen eines aus Sicht des Staates unerwünschten Lebensunterhalts wurde Prostitution dadurch in eine Kategorie gesellschaftlicher Abweichung eingeordnet.
Damit ging es nicht ausschließlich um Sexualität. Der Staat beanspruchte vielmehr, darüber zu entscheiden, welche Lebensweise als gesellschaftlich akzeptabel galt. Wer keiner staatlich gewünschten geregelten Arbeit nachging oder seinen Lebensunterhalt auf eine andere Weise bestritt, konnte ins Visier der Behörden geraten. Die historische Forschung weist deshalb darauf hin, dass die Grenzen zwischen Prostitution, unangepasstem Verhalten und anderen Formen gesellschaftlicher Abweichung teilweise verschwammen.
Die offizielle Ideologie: Prostitution durfte es eigentlich nicht geben
Die politische Ideologie der DDR stellte Prostitution als Überbleibsel kapitalistischer Gesellschaftsverhältnisse dar. Nach offizieller Vorstellung sollte die sozialistische Gesellschaft die wirtschaftliche Abhängigkeit der Frau überwunden haben. Frauen waren in hohem Umfang in das Arbeitsleben integriert und verfügten grundsätzlich über einen eigenständigen Zugang zu Einkommen und Sozialleistungen.
Aus dieser Perspektive war Prostitution ein ideologisches Problem. Wenn Frauen trotz sozialistischer Vollbeschäftigung sexuelle Dienstleistungen gegen Geld oder andere materielle Vorteile anboten, widersprach dies dem propagierten Bild der sozialistischen Gesellschaft.
Die offizielle Darstellung konnte deshalb behaupten, Prostitution sei im Sozialismus praktisch überwunden. In der Realität existierte sie jedoch weiterhin. Der entscheidende Unterschied bestand darin, dass sie nicht als regulärer Bestandteil des öffentlichen Lebens anerkannt wurde.
Die Forschung beschreibt diesen Zustand als eine Mischung aus Repression, Verdrängung, Wegsehen und punktueller Nutzung. Prostitution wurde offiziell bekämpft, gleichzeitig konnte der Staat beziehungsweise das MfS dort, wo die Kontakte zu Ausländern von nachrichtendienstlichem Interesse waren, ein erhebliches Interesse an diesem Milieu entwickeln.
Rostock – Hafenstadt und internationales Tor zur DDR
Rostock nahm innerhalb der Geschichte der Prostitution in der DDR eine besondere Stellung ein. Die Stadt war der wichtigste Seehafen der DDR und wurde regelmäßig von internationalen Schiffen angelaufen. Seeleute aus verschiedenen Ländern kamen mit der DDR-Bevölkerung in Kontakt.
Für Frauen, die sexuelle Dienstleistungen anboten, ergaben sich dadurch besondere Möglichkeiten. Hinzu kam der materielle Anreiz westlicher oder ausländischer Waren. In einer Gesellschaft, in der bestimmte Konsumgüter knapp waren und westliche Produkte nur eingeschränkt verfügbar waren, konnten ausländische Währungen, Waren oder Geschenke eine erhebliche Bedeutung besitzen.
Eine besondere Rolle spielte das Hotel Neptun in Warnemünde. Das Hotel war eines der internationalsten Hotels der DDR und beherbergte zahlreiche ausländische Gäste. Damit war es zugleich für das Ministerium für Staatssicherheit von besonderem Interesse.
Das Bundesarchiv beschreibt in einer Publikation zur Staatssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise den Fall einer Mitarbeiterin des Hotels Neptun. Das MfS suchte gezielt nach jungen und attraktiven Frauen, die mit internationalen Hotelgästen Kontakt aufnehmen konnten. In den Unterlagen wird ausdrücklich auf sogenannte HWG-Personen Bezug genommen; häufig waren damit auch Prostituierte gemeint.
Rostock zeigt damit besonders deutlich den grundlegenden Widerspruch des DDR-Systems: Das gleiche Milieu, das auf der einen Seite offiziell bekämpft wurde, konnte auf der anderen Seite aus staatlicher Sicht nützlich sein.
Leipzig und die Leipziger Messe
Eine zweite wichtige Region war Leipzig. Die Leipziger Messe besaß für die DDR enorme wirtschaftliche und politische Bedeutung. Zweimal jährlich kamen zahlreiche ausländische Besucher, Geschäftsleute, Journalisten und Delegationen in die Stadt.
Für das Prostitutionsmilieu entstanden dadurch zeitweise außergewöhnliche Bedingungen. Die Anwesenheit ausländischer Besucher bedeutete nicht nur mehr potenzielle Kunden, sondern auch Zugang zu westlichen Währungen und begehrten Waren.
Die Staatssicherheit beobachtete die Situation aufmerksam. Im Bundesarchiv finden sich beispielsweise Unterlagen, in denen ausdrücklich „Prostitution während der Leipziger Messe“ als Gegenstand von MfS-Unterlagen aufgeführt wird.
Noch wichtiger war allerdings der nachrichtendienstliche Aspekt. Für das MfS waren ausländische Besucher nicht lediglich Kunden oder Touristen. Unter ihnen konnten sich Diplomaten, Journalisten, Geschäftsleute oder Personen befinden, die für westliche Staaten oder Unternehmen arbeiteten.
Frauen mit Zugang zu diesen Personen konnten deshalb für die Staatssicherheit interessant werden. Sexuelle Kontakte konnten dabei als Ausgangspunkt für längerfristige persönliche Beziehungen dienen. Die häufig vereinfachend verwendete Vorstellung einer klassischen „Honigfalle“ greift allerdings zu kurz. Die historische Forschung weist darauf hin, dass es unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit gab und dass nicht jede Frau, die für das MfS Kontakte zu Männern aus dem Westen herstellte, automatisch als Prostituierte bezeichnet werden kann.
Ost-Berlin – Hauptstadt und Kontaktzone zum Westen
Auch Ost-Berlin war für das Prostitutionsgeschehen von besonderer Bedeutung. Als Hauptstadt der DDR war die Stadt ein zentraler Ort für internationale Besucher. Diplomaten, Journalisten, Geschäftsleute und andere Ausländer hielten sich dort regelmäßig auf.
Für manche Frauen eröffnete der Kontakt zu westlichen Männern Möglichkeiten, die innerhalb des normalen DDR-Alltags nur schwer erreichbar waren. Westliche Währung, importierte Waren, Kleidung, Kosmetik oder andere Konsumgüter konnten einen erheblichen materiellen Wert besitzen.
Dabei darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, Prostitution in der DDR sei ausschließlich ein Geschäft mit westlichen Männern gewesen. Sexuelle Dienstleistungen und informelle sexuelle Tauschbeziehungen existierten auch innerhalb der DDR-Gesellschaft. Die besondere Aufmerksamkeit gegenüber Ausländern erklärt sich vor allem aus der Verbindung von materiellen Interessen und staatlichem Überwachungsinteresse.
Das Ministerium für Staatssicherheit und die Prostituierten
Besonders widersprüchlich war die Rolle des Ministeriums für Staatssicherheit, des MfS.
Während der DDR-Staat Prostitution offiziell als „asoziales Verhalten“ bekämpfte, erkannte die Staatssicherheit den möglichen Nutzen bestimmter Frauen für die Informationsbeschaffung. Ab den 1970er-Jahren wurden Frauen aus dem entsprechenden Milieu teilweise als Inoffizielle Mitarbeiterinnen eingesetzt oder zur Zusammenarbeit mit dem MfS bewegt.
Dabei konnte die staatliche Kontrolle selbst zum Druckmittel werden. Eine Frau, die wusste, dass ihre Lebensweise den Behörden bekannt war und strafrechtliche Konsequenzen haben konnte, befand sich in einer schwachen Position.
Das MfS konnte Informationen über persönliche Kontakte, berufliche Beziehungen und ausländische Bekanntschaften gewinnen. Besonders interessant waren Männer aus dem westlichen Ausland.
Die Staatssicherheit interessierte sich dabei nicht nur für einen einzelnen sexuellen Kontakt. Ziel konnte vielmehr der Aufbau einer längerfristigen Beziehung sein. Dadurch konnten Informationen über Beruf, politische Einstellung, persönliche Kontakte, Reisen, Unternehmen oder andere Personen gewonnen werden.
Das Bundesarchiv dokumentiert beispielsweise, dass das MfS gezielt attraktive junge Frauen als Inoffizielle Mitarbeiterinnen für den Einsatz im Umfeld internationaler Hotelgäste auswählte.
Die heutige Forschung korrigiert deshalb auch manche populären Darstellungen der sogenannten „Stasi-Prostituierten“. Nicht jede Frau, die Kontakte zu ausländischen Männern hatte, war eine Prostituierte. Umgekehrt gab es jedoch tatsächlich Fälle, in denen sexuelle Kontakte Bestandteil einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit waren.
Prostitution und der Umgang mit Frauen
Die staatliche Kontrolle beschränkte sich nicht auf Frauen, die eindeutig sexuelle Dienstleistungen gegen Geld anboten. Ein wesentlich größeres Problem war die Kategorie der sogenannten HWG-Personen.
Frauen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern konnten als gesellschaftlich auffällig gelten. Dadurch konnte eine Frau in den Fokus staatlicher Stellen geraten, obwohl nicht zwingend nachgewiesen war, dass sie Prostitution betrieb.
Diese Vermischung hatte erhebliche Folgen. Sexualität wurde damit zu einem Gegenstand staatlicher Bewertung. Der Staat entschied nicht nur darüber, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten erlaubt waren, sondern griff auch in private Lebensweisen ein.
Der MDR weist darauf hin, dass Frauen in der DDR teilweise kriminalisiert, kontrolliert und in geschlossenen venerologischen Stationen untergebracht wurden. Die Maßnahmen richteten sich dabei nicht ausschließlich gegen tatsächlich Erkrankte. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen war ein erheblicher Teil der dort untergebrachten Frauen gesund.
Damit zeigt sich, dass die Geschichte der Prostitution in der DDR nicht isoliert betrachtet werden kann. Sie ist Teil einer umfassenderen Geschichte staatlicher Kontrolle über weibliche Sexualität und über Lebensformen, die nicht in das propagierte Bild der sozialistischen Gesellschaft passten.
Gesundheitswesen und staatliche Kontrolle
Ein weiterer Bestandteil der staatlichen Kontrolle war das Gesundheitswesen. Geschlechtskrankheiten wurden als gesellschaftliches und gesundheitspolitisches Problem betrachtet.
Die DDR verfügte über umfangreiche Möglichkeiten zur gesundheitlichen Kontrolle. Frauen, die als prostitutionsverdächtig oder sexuell auffällig eingestuft wurden, konnten unter bestimmten Voraussetzungen medizinischen Untersuchungen und Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden.
Die sogenannten geschlossenen venerologischen Stationen sind heute eines der besonders kritisch aufgearbeiteten Kapitel der DDR-Geschichte. Der MDR beschreibt, dass dort auch Mädchen und junge Frauen gegen ihren Willen untergebracht wurden und dass die Einweisung teilweise auf polizeilichen Maßnahmen beruhte.
Die Geschichte dieser Einrichtungen verdeutlicht erneut, dass die DDR Sexualität nicht ausschließlich als Privatsache behandelte. Gesundheitspolitik, Moralvorstellungen, Polizeiarbeit und gesellschaftliche Kontrolle konnten miteinander verbunden werden.
Wie groß war die Prostitution in der DDR?
Eine exakte Zahl der Prostituierten in der DDR lässt sich seriös nicht nennen.
Das ist ein wichtiger Punkt, denn gelegentlich werden im Internet konkrete Zahlen genannt, die den Eindruck erwecken, es habe eine präzise Statistik über Prostituierte gegeben. Eine solche Aussage ist mit Vorsicht zu behandeln.
Prostitution war illegal und sollte offiziell nicht existieren. Gleichzeitig wurden Prostituierte unter unterschiedlichen Kategorien erfasst. Manche Frauen wurden als Prostituierte bezeichnet, andere als HWG-Personen oder als „asozial“. Wieder andere bewegten sich in informellen Beziehungen, bei denen Geld, Waren, Geschenke und Sexualität miteinander verbunden waren.
Die Forschung weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass sich die tatsächliche Zahl der in der DDR tätigen Prostituierten nicht zuverlässig bestimmen lässt. Gerade die rechtliche und gesellschaftliche Definition des Begriffs erschwert eine quantitative Betrachtung.
Prostitution als Teil der Schattenwirtschaft
Prostitution war in der DDR eng mit anderen Formen informeller Ökonomie verbunden.
Westliche Währungen und bestimmte Waren besaßen einen deutlich höheren Wert als ihr offizieller Preis allein vermuten ließ. Produkte aus dem Westen waren begehrt und teilweise nur schwer zugänglich. Für Frauen konnten sexuelle Kontakte deshalb nicht ausschließlich wegen Bargeld interessant sein.
In bestimmten Fällen spielten Kleidung, Kosmetik, Lebensmittel, technische Geräte oder andere Waren eine Rolle. Die Grenzen zwischen klassischer Prostitution, Geschenken, Beziehungen und informellen Tauschgeschäften waren daher teilweise fließend.
Die Universität Rostock weist in ihrer Forschungsbeschreibung ausdrücklich auf den Schwarzmarkt mit westlichen Waren und Devisen sowie auf die damit verbundenen Netzwerke hin. Auch Barpersonal, Taxifahrer, Partner oder andere Personen konnten von diesem Umfeld profitieren.
Das bedeutet nicht, dass jede Beziehung zwischen einer DDR-Frau und einem ausländischen Mann als Prostitution bezeichnet werden kann. Eine solche Gleichsetzung wäre historisch falsch. Sie zeigt jedoch, wie eng Sexualität, Konsum und informelle Wirtschaft unter den Bedingungen der DDR miteinander verbunden sein konnten.
Der Unterschied zwischen offizieller Darstellung und Realität
Der vielleicht wichtigste Aspekt der Geschichte der Prostitution in der DDR liegt im Gegensatz zwischen staatlicher Propaganda und gesellschaftlicher Realität.
Offiziell sollte Prostitution ein Problem des Kapitalismus sein. Die DDR stellte sich als Gesellschaft dar, in der Frauen wirtschaftlich unabhängig waren und sexuelle Ausbeutung überwunden worden sei.
Tatsächlich existierte Prostitution jedoch weiterhin. Sie wurde lediglich aus der Öffentlichkeit verdrängt. In Städten mit besonders vielen ausländischen Besuchern entstanden weiterhin entsprechende Kontakte.
Noch widersprüchlicher wurde die Situation dadurch, dass gerade die Staatssicherheit Teile dieses Milieus für ihre eigenen Zwecke nutzen konnte. Die staatliche Ideologie verbot Prostitution, während der Sicherheitsapparat unter bestimmten Umständen von ihr profitierte.
Damit war die DDR keineswegs frei von Prostitution. Sie war vielmehr ein Staat, der versuchte, Prostitution unsichtbar zu machen und gleichzeitig dort zu kontrollieren oder zu nutzen, wo sie nicht vollständig verschwunden war.
Das Ende der DDR und das Ende des Verbots
Mit dem politischen Zusammenbruch der DDR veränderte sich auch die rechtliche Situation.
Der § 249 StGB der DDR wurde im Zuge der politischen und rechtlichen Veränderungen 1990 aufgehoben. Damit endete die spezielle strafrechtliche Verfolgung der Prostitution als „asoziales Verhalten“.
Der gesellschaftliche Wandel nach dem Mauerfall führte anschließend zu einer völlig neuen Situation. Die bisher abgeschottete DDR-Gesellschaft wurde mit dem westdeutschen Wirtschafts- und Rechtssystem verbunden. Zugleich öffneten sich die Grenzen und der internationale Reiseverkehr nahm erheblich zu.
Damit veränderte sich auch das Prostitutionsmilieu grundlegend. Die Geschichte der Prostitution in der DDR endete deshalb nicht einfach mit der Wiedervereinigung, sondern ging in eine völlig neue Phase der deutschen Prostitutionsgeschichte über.
Fazit
Prostitution in der DDR war ein gesellschaftliches Phänomen, das offiziell nicht existieren sollte und gerade deshalb lange Zeit nur unzureichend erforscht wurde.
Der Staat betrachtete Prostitution als Ausdruck einer nicht überwundenen kapitalistischen Lebensweise und kriminalisierte sie ab 1968 über den § 249 des DDR-Strafgesetzbuches. Gleichzeitig führte die staatliche Definition des „asozialen Verhaltens“ dazu, dass nicht nur tatsächliche Prostitution, sondern auch andere Formen unangepasster Lebensführung unter staatliche Kontrolle geraten konnten.
Besonders deutlich wird dieser Widerspruch in Rostock, Berlin und Leipzig. Hafen, internationale Hotels, Hauptstadtfunktion und Leipziger Messe schufen Orte, an denen DDR-Bürgerinnen mit ausländischen Besuchern in Kontakt kamen. Dort spielten Geld, Waren und persönliche Beziehungen eine wichtige Rolle.
Noch größer war der Widerspruch durch die Staatssicherheit. Das MfS bekämpfte Prostitution nicht konsequent überall dort, wo sie aus nachrichtendienstlicher Sicht nützlich sein konnte. Frauen konnten als Inoffizielle Mitarbeiterinnen angeworben und für Kontakte zu westlichen Männern eingesetzt werden. Die Grenze zwischen Prostitution, persönlicher Beziehung und nachrichtendienstlicher Tätigkeit war dabei nicht immer eindeutig.
Die Geschichte der Prostitution in der DDR ist deshalb keine einfache Geschichte von „verboten“ oder „erlaubt“. Sie handelt von einem Staat, der sexuelle Dienstleistungen offiziell bekämpfte, sie gesellschaftlich unsichtbar machen wollte, gleichzeitig aber bestimmte Bereiche des Milieus überwachte und teilweise für politische und geheimdienstliche Zwecke nutzte.
Gerade dieser Widerspruch macht das Thema historisch interessant. Die Prostitution verschwand im Sozialismus nicht. Sie verlagerte sich in eine Schattenwelt, in der staatliche Kontrolle, wirtschaftliche Interessen, persönliche Beziehungen, westliche Waren und geheimdienstliche Interessen miteinander verbunden waren.